Staatsmeisterschaftsregeln



ÖSTERREICHISCHER MOTOR-VETERANEN-VERBAND 
NATIONALE FIVA AUTORITÄT
www.oemvv.at

 


 

STAATSMEISTERSCHAFT 2008
FÜR HISTORISCHE KRAFTFAHRZEUGE



REGLEMENT


1) ZULÄSSIGE VERANSTALTUNGEN

Zur Wertung herangezogen können sämtliche Veranstaltungen für historische Kraftfahrzeuge (Definition gemäß FIVA) werden, die das im Anhang 10 angeführte Anforderungsprofil erfüllen.

Die Veranstaltung ist verbindlich als FIVA-B-Event zu nennen.

Die Nennung ein- und derselben Veranstaltung unter FIA-Reglement (insbesonders als historische Rennsportveranstaltung gemäß FIA-Reglement Anhang K, d.h. Prüfungen auf die Erzielung von Höchstleistungen) ist unzulässig und führt zu einem Ausschluss aus der Staatsmeisterschaft. Es ist unzulässig parallel zu einem Staatsmeisterschaftslauf eine Veranstaltung mit gleichem Namen und Veranstalter unter FIA-Reglement zu führen.


2) VERANSTALTER

Die verantwortliche Fahrtleitung für die komplette technische und sportliche Abwicklung muss durch ein Verbandsmitglied des ÖMVV erfolgen. Veranstalter eines Staatsmeisterschaftslaufes kann nur ein Verein sein, der Mitglied des ÖMVV ist.


3) BAUJAHRSKLASSEN

Ein Staatsmeisterschaftslauf muss für mindestens 3 aufeinanderfolgende FIVA-Klassen vollständig ausgeschrieben sein. Bei weniger als 3 Teilnehmerfahrzeugen in einer Klasse kann diese mit der nächsten Klasse zusammengelegt werden. Die Klassen A, B, C und D dürfen bei den Automobilen jedoch nicht mit Klasse E, F oder G zusammengelegt werden.

Für die interne Wertung einer Veranstaltung kann eine Unterteilung innerhalb der FIVA-Klassen erfolgen, dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Staatsmeisterschaftswertung.


4)WERTUNG IN DER STAATSMEISTERSCHAFT

In die Wertung der Staatsmeisterschaft aufgenommen werden sämtliche TeilnehmerInnen , deren Fahrzeug über eine gültige ÖMVV-Registrierung oder FIVA ID-Card verfügen, unabhängig davon, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist, bzw. wo der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.


5) STAATSMEISTERSCHAFTSKATEGORIEN

Die Staatsmeister 2008 werden in folgenden Kategorien ermittelt:

Zusätzlich werden bei den Automobilen Staatsmeister in folgenden Klassen ermittelt:


6) PUNKTEWERTUNG

Vom Veranstalter ist eine Gesamtwertung der in Punkt 5 angeführten Kategorien zu erstellen und dem ÖMVV zu übermitteln. Innerhalb jeder Kategorie werden für die Plätze 1 - 20 die nachstehend angeführten Punkte vergeben:
 

1. Platz 30 Punkte  11. Platz  10
2. Platz 26        12. Platz  9
3. Platz  22 13. Platz 8
4. Platz       19 14. Platz 7
5. Platz 17 15. Platz 6
6. Platz 15      16. Platz      5
 7. Platz 14 17. Platz   4
8. Platz   13 18. Platz  3
9. Platz 12    19. Platz 2
10. Platz 11    20. Platz 1  Punkt

                                                                                                       
Bonuspunkte:
Zusätzlich werden folgende Bonuspunkte vergeben:
FIVA-Klasse F    1 Punkt, Klasse E   2 Punkte, Klasse D   3 Punkte, Klassen A - C    4 Punkte

Faktor der Veranstaltung:
Die erreichte Punkteanzahl wird mit einem Faktor der jeweiligen Veranstaltung multipliziert, dieser Faktor richtet sich nach den "wertungsbeeinflussenden" Prüfungen (das sind alle Prüfungen mit exakter Zeitmessung mittels Lichtschranken, Schlauch oder GPS) und wird vom ÖMVV festgelegt. Ein Staatsmeisterschaftslauf muss mindestens 6 wertungsbeeinflussende Prüfungen aufweisen. 

Anzahl der Prüfungen: Faktor:
6 bis 10 1,0
11 bis 15 1,2
16 bis 20 1,4
21 und mehr 1,6

Bei Punktegleichstand gelten die mit dem älteren Fahrzeug erreichten Punkte höherwertig.

Streichresultate:

Kategorie Automobile:      gewertet werden die 6 besten Ergebnisse
Beifahrerwertung:   gewertet werden die 6 besten Ergebnisse
Motorräder: gewertet werden die 4 besten Ergebnisse

Klassenwertung:
Innerhalb der ausgeschriebenen Klassen werden die nachfolgend angeführten Punkte für die Ermittlung der Staatsmeister in der jeweiligen Klasse vergeben:

1. Platz 5 Punkte
2. Platz 4
3. Platz 3
4. Platz 2
5. Platz 1 Punkt

Die Punkte für die Klassenwertung werden mit dem Faktor der Veranstaltung multipliziert, es werden jedoch keine Bonuspunkte vergeben.

Streichresultate Klassenwertung:
Gewertet werden in jeder Klasse die 6 besten Ergebnisse.


7) HILFSMITTEL

Die Verwendung von Handstoppuhren und normalen Funkuhren - unabhängig davon, ob diese analog oder digital anzeigen - darf nicht untersagt werden. Die Handstoppuhren oder vergleichbare Geräte dürfen auch über folgende Zusatzfunktionen verfügen: Count-Down, Speicherfunktion. Eine elektrische Verbindung mit dem Fahrzeug ist jedoch unzulässig.

Wegstreckenzähler:
Die Verwendung von Wegstreckenzählern mit mechanischer Anzeige ist zulässig (z.B. Halda, Retrotrip).

Sollte ein Fahrzeug baujahrsbedingt original über keine Geschwindigkeitsanzeige verfügen, so ist die Verwendung einer elektronischen Geschwindigkeits- und Distanzanzeige (Fahrradtachometer) zulässig.

Folgende Geräte sind generell unzulässig:

Die Einhaltung dieser Regeln ist vom Veranstalter zu kontrollieren und Verstöße mit Strafzeiten bzw. Strafpunkten, die deutlich über den Maximalzeiten bzw. -punkten einer Sonderprüfung liegen zu pönalisieren. Ein Ausschluss auf Grund der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel darf nicht erfolgen.


8) NENNPRIORITÄT

Prinzipiell obliegt die Annahme oder Ablehnung einer Nennung dem Veranstalter. Es dürfen jedoch anderen Nennungen auch keine wie immer gearteten Vorteile in diese Sinne eingeräumt werden. Bei limitiertem Starterfeld ist in der Ausschreibung entsprechend darauf hinzuweisen.


9) PROTESTE

Proteste gegen die Wertung der Staatsmeisterschaft sind unzulässig.


10) ANFORDERUNGSPROFIL VERANSTALTUNG

Wertungsfahrt für historische Kraftfahrzeuge, FIVA-B


10.1) WERTUNGEN
Prinzipiell ist die Aufgabenstellung (insbesondere Zeit- und Schnittvorgaben) so zu wählen, dass sie für die ausgeschriebenen Fahrzeugkategorien unter Einhaltung der StVO und unter Berücksichtigung allfälliger, häufig auf der befahrenen Strecke auftretender Behinderungen (z.B. Bahnschranken)  im Straßenverkehr, einzuhalten ist.

Das FIA-FIVA-Abkommen von 1999 ist einzuhalten.

Zulässige Wertungen:

Unzulässige Wertungen:

Die Streckenlänge eines Staatsmeisterschaftslaufes hat zumindest 100 km zu betragen.

Bei der Ausschreibung über mehrere oder alle FIVA-Klassen sind unter Umständen unterschiedliche Schnittvorgaben oder Streckenlängen, gebunden an die jeweilige Fahrzeugklasse, vorzusehen.


10.2) ZEITNEHMUNG/WERTUNG

Die Zeitnehmung und Auswertung darf nur durch eine vom ÖMVV autorisierte Zeitnehmung erfolgen.

Die offizielle Uhrzeit der Veranstaltung muss für die Teilnehmer klar ersichtlich sein.

Der Wertungsmodus ist im Vorhinein mit dem ÖMVV abzusprechen, insbesonders die Gewichtung der einzelnen Wertungen und die Limitierung von Strafzeiten.


10.3) ROADBOOK/KILOMETRIERUNG

Sofern es für die Wertung erforderlich ist, ist - zumindest im Bereich der betroffenen Sonderprüfungen - das Roadbook zumindest mit einer Genauigkeit von 0,01 km zu erstellen. In diesen Fällen ist auch eine Referenzstrecke verbindlich anzubieten.

Die Kilometrierung hat prinzipiell mittels Abnahme der gefahrenen Wegstrecke zu erfolgen (Tachometer, Messrad), die Kilometrierung mittels GPS ist unzulässig.


10.4) FAHRZEUGKATEGORIEN

Die Teilnahme von Fahrzeugen die dem FIVA-Reglement widersprechen ist unzulässig (z.B. Baujahre nach 1980). Die Teilnahme mit Probe- oder Überstellungskennzeichen (oder sinngemäßer ausländischer Zulassung) ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig, die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen liegt aber beim jeweiligen Teilnehmer.


11) AUSSCHREIBUNG/NENNFORMULAR

Für Ausschreibungstext und Nennformular wird vom ÖMVV ein Mustertext in Form einer Datei beigestellt, die wesentlichen Textstellen bzw. hervorgehobenen Angaben sind zu verwenden.

Am Titelblatt der Ausschreibung ist der Hinweis "Staatsmeisterschaftslauf, FIVA - B" anzubringen, sollte die Veranstaltung auch zu anderen Bewerbern gewertet werden, darf der Hinweis darauf max. in gleicher Größe angebracht sein.

Der Veranstalter erhält vom ÖMVV aktuelles Adressmaterial von interessierten Personen und der ÖMVV-Clubs.

Die Art der Verteilung der Ausschreibung bleibt dem Veranstalter überlassen (z.B. Post, Internet).


12) INFORMATIONSÜBERMITTLUNG

Das Gesamtergebnis der Veranstaltung ist spätestens am Tag nach Ende der Veranstaltung bis 9 Uhr Vormittag an das ÖMVV-Sekretariat zu übermitteln.

Über Anforderung sind dem ÖMVV auch Fotos der Veranstaltung für die Berichterstattung (Presseaussendungen) und die Information über die Staatsmeisterschaft kostenlos beizustellen. Ebenso sind Kontaktdaten von in der Staatsmeisterschaft gewerteten TeilnehmerInnen zur Verfügung zu stellen, diese Daten werden auch an andere Veranstalter von Staatsmeisterschaftsläufen weitergegeben.


13) SPORTDELEGIERTER

Der ÖMVV entsendet zu jedem Staatsmeisterschaftslauf einen Sportdelegierten, der die Einhaltung des Reglements, der geforderten Standards und der Fahrzeugdokumente (ÖMVV-Registrierung, FIVA ID-Card) kontrolliert und dem Veranstalter als Schiedsrichter bei Differenzen mit den Teilnehmern zur Verfügung steht.

Verpflegung und Nächtigung für den Sportdelegierten sind vom Veranstalter beizustellen, die Fahrtkosten werden vom ÖMVV getragen.



14) MELDUNG DER VERANSTALTUNG/GEBÜHREN

Staatsmeisterschaftsläufe sind verbindlich bis 30. November 2007 an den ÖMVV zu nennen.

Der ÖMVV behält sich die freie Auswahl unter den gemeldeten Veranstaltungen vor.

Kostenbeitrag je Veranstaltung:         €  230,00

Die Gebühr für die Aufnahme in den internationalen FIVA-Kalender beträgt CHF  100,00 (ca. €  70,00) und wird direkt von der FIVA vorgeschrieben.

Sämtliche in Rechnung gestellte Beträge sind bis 15. Jänner 2008 an den ÖMVV zu überweisen, da sonst die Veranstaltung nicht in die Staatsmeisterschaft aufgenommen wird.