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ÖSTERREICHISCHER MOTOR-VETERANEN-VERBAND
NATIONALE FIVA AUTORITÄT
www.oemvv.at
STAATSMEISTERSCHAFT 2008
FÜR HISTORISCHE KRAFTFAHRZEUGE
REGLEMENT
1) ZULÄSSIGE VERANSTALTUNGEN
Zur Wertung herangezogen können sämtliche Veranstaltungen für historische
Kraftfahrzeuge (Definition gemäß FIVA) werden, die das im Anhang 10 angeführte
Anforderungsprofil erfüllen.
Die Veranstaltung ist verbindlich als FIVA-B-Event zu nennen.
Die Nennung ein- und derselben Veranstaltung unter FIA-Reglement (insbesonders
als historische Rennsportveranstaltung gemäß FIA-Reglement Anhang K, d.h.
Prüfungen auf die Erzielung von Höchstleistungen) ist unzulässig und führt
zu einem Ausschluss aus der Staatsmeisterschaft. Es ist unzulässig parallel
zu einem Staatsmeisterschaftslauf eine Veranstaltung mit gleichem Namen und
Veranstalter unter FIA-Reglement zu führen.
2) VERANSTALTER
Die verantwortliche Fahrtleitung für die komplette technische und sportliche
Abwicklung muss durch ein Verbandsmitglied des ÖMVV erfolgen. Veranstalter
eines Staatsmeisterschaftslaufes kann nur ein Verein sein, der Mitglied des
ÖMVV ist.
3) BAUJAHRSKLASSEN
Ein Staatsmeisterschaftslauf muss für mindestens 3 aufeinanderfolgende
FIVA-Klassen vollständig ausgeschrieben sein. Bei weniger als 3
Teilnehmerfahrzeugen in einer Klasse kann diese mit der nächsten Klasse
zusammengelegt werden. Die Klassen A, B, C und D dürfen bei den Automobilen jedoch
nicht mit Klasse E, F oder G zusammengelegt werden.
Für die interne Wertung einer Veranstaltung kann eine Unterteilung innerhalb
der FIVA-Klassen erfolgen, dies hat jedoch keinen Einfluss auf die
Staatsmeisterschaftswertung.
4)WERTUNG IN DER STAATSMEISTERSCHAFT
In die Wertung der Staatsmeisterschaft aufgenommen werden sämtliche TeilnehmerInnen
, deren Fahrzeug über eine gültige ÖMVV-Registrierung oder FIVA ID-Card
verfügen, unabhängig davon, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist, bzw. wo
der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.
5) STAATSMEISTERSCHAFTSKATEGORIEN
Die Staatsmeister 2008 werden in folgenden Kategorien ermittelt:
Zusätzlich werden bei den Automobilen Staatsmeister in folgenden Klassen ermittelt:
6) PUNKTEWERTUNG
Vom Veranstalter ist eine Gesamtwertung der in Punkt 5 angeführten
Kategorien zu erstellen und dem ÖMVV zu übermitteln. Innerhalb jeder
Kategorie werden für die Plätze 1 - 20 die nachstehend angeführten Punkte
vergeben:
| 1. Platz | 30 Punkte | 11. Platz | 10 |
| 2. Platz | 26 | 12. Platz | 9 |
| 3. Platz | 22 | 13. Platz | 8 |
| 4. Platz | 19 | 14. Platz | 7 |
| 5. Platz | 17 | 15. Platz | 6 |
| 6. Platz | 15 | 16. Platz | 5 |
| 7. Platz | 14 | 17. Platz | 4 |
| 8. Platz | 13 | 18. Platz | 3 |
| 9. Platz | 12 | 19. Platz | 2 |
| 10. Platz | 11 | 20. Platz | 1 Punkt |
Bonuspunkte:
Zusätzlich werden folgende Bonuspunkte vergeben:
FIVA-Klasse F 1 Punkt, Klasse E 2 Punkte, Klasse D 3 Punkte, Klassen
A - C 4 Punkte
Faktor der Veranstaltung:
Die erreichte Punkteanzahl wird mit einem Faktor der jeweiligen
Veranstaltung multipliziert, dieser Faktor richtet sich nach den "wertungsbeeinflussenden"
Prüfungen (das sind alle Prüfungen mit exakter Zeitmessung mittels
Lichtschranken, Schlauch oder GPS) und wird vom ÖMVV festgelegt. Ein
Staatsmeisterschaftslauf muss mindestens 6 wertungsbeeinflussende Prüfungen
aufweisen.
| Anzahl der Prüfungen: | Faktor: |
| 6 bis 10 | 1,0 |
| 11 bis 15 | 1,2 |
| 16 bis 20 | 1,4 |
| 21 und mehr | 1,6 |
Bei Punktegleichstand gelten die mit
dem älteren Fahrzeug erreichten Punkte höherwertig.
Streichresultate:
| Kategorie Automobile: | gewertet werden die 6 besten Ergebnisse |
| Beifahrerwertung: | gewertet werden die 6 besten Ergebnisse |
| Motorräder: | gewertet werden die 4 besten Ergebnisse |
Klassenwertung:
Innerhalb der ausgeschriebenen Klassen werden die nachfolgend angeführten
Punkte für die Ermittlung der Staatsmeister in der jeweiligen Klasse
vergeben:
| 1. Platz | 5 Punkte |
| 2. Platz | 4 |
| 3. Platz | 3 |
| 4. Platz | 2 |
| 5. Platz | 1 Punkt |
Die Punkte für die Klassenwertung werden mit
dem Faktor der Veranstaltung multipliziert, es werden jedoch keine
Bonuspunkte vergeben.
Streichresultate Klassenwertung:
Gewertet werden in jeder Klasse die
6 besten Ergebnisse.
7) HILFSMITTEL
Die Verwendung von Handstoppuhren
und normalen Funkuhren - unabhängig davon, ob diese analog oder
digital anzeigen - darf nicht untersagt werden. Die Handstoppuhren oder
vergleichbare Geräte dürfen auch über folgende Zusatzfunktionen verfügen: Count-Down, Speicherfunktion.
Eine elektrische Verbindung mit dem Fahrzeug ist jedoch unzulässig.
Wegstreckenzähler:
Die Verwendung von Wegstreckenzählern mit mechanischer Anzeige ist zulässig
(z.B. Halda, Retrotrip).
Sollte ein Fahrzeug baujahrsbedingt original über keine Geschwindigkeitsanzeige
verfügen, so ist die Verwendung einer elektronischen Geschwindigkeits- und
Distanzanzeige (Fahrradtachometer) zulässig.
Folgende Geräte sind generell unzulässig:
Die Einhaltung dieser Regeln ist vom Veranstalter
zu kontrollieren und Verstöße mit Strafzeiten bzw. Strafpunkten, die deutlich
über den Maximalzeiten bzw. -punkten einer Sonderprüfung liegen zu pönalisieren.
Ein Ausschluss auf Grund der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel darf nicht
erfolgen.
8) NENNPRIORITÄT
Prinzipiell obliegt die Annahme oder
Ablehnung einer Nennung dem Veranstalter. Es dürfen jedoch anderen Nennungen
auch keine wie immer gearteten Vorteile in diese Sinne eingeräumt werden. Bei
limitiertem Starterfeld ist in der Ausschreibung entsprechend darauf
hinzuweisen.
9) PROTESTE
Proteste gegen die Wertung der Staatsmeisterschaft sind unzulässig.
10) ANFORDERUNGSPROFIL VERANSTALTUNG
Wertungsfahrt für historische Kraftfahrzeuge, FIVA-B
10.1) WERTUNGEN
Prinzipiell ist die Aufgabenstellung (insbesondere Zeit- und
Schnittvorgaben) so zu wählen, dass sie für die ausgeschriebenen
Fahrzeugkategorien unter Einhaltung der StVO und unter Berücksichtigung
allfälliger, häufig auf der befahrenen Strecke auftretender Behinderungen (z.B.
Bahnschranken) im Straßenverkehr, einzuhalten ist.
Das FIA-FIVA-Abkommen von 1999 ist einzuhalten.
Zulässige Wertungen:
Unzulässige Wertungen:
Die Streckenlänge eines
Staatsmeisterschaftslaufes hat zumindest 100 km zu betragen.
Bei der Ausschreibung über mehrere oder alle FIVA-Klassen sind unter Umständen
unterschiedliche Schnittvorgaben oder Streckenlängen, gebunden an die jeweilige
Fahrzeugklasse, vorzusehen.
10.2) ZEITNEHMUNG/WERTUNG
Die Zeitnehmung und Auswertung darf nur durch eine vom ÖMVV autorisierte
Zeitnehmung erfolgen.
Die offizielle Uhrzeit der Veranstaltung muss für die Teilnehmer klar
ersichtlich sein.
Der Wertungsmodus ist im Vorhinein mit dem ÖMVV abzusprechen, insbesonders
die Gewichtung der einzelnen Wertungen und die Limitierung von Strafzeiten.
10.3) ROADBOOK/KILOMETRIERUNG
Sofern es für die Wertung erforderlich ist, ist - zumindest im Bereich der
betroffenen Sonderprüfungen - das Roadbook zumindest mit einer Genauigkeit
von 0,01 km zu erstellen. In diesen Fällen ist auch eine Referenzstrecke
verbindlich anzubieten.
Die Kilometrierung hat prinzipiell mittels Abnahme der gefahrenen Wegstrecke
zu erfolgen (Tachometer, Messrad), die Kilometrierung mittels GPS ist
unzulässig.
10.4) FAHRZEUGKATEGORIEN
Die Teilnahme von Fahrzeugen die dem FIVA-Reglement widersprechen ist unzulässig
(z.B. Baujahre nach 1980). Die Teilnahme mit Probe- oder
Überstellungskennzeichen (oder sinngemäßer ausländischer Zulassung) ist im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig, die Verantwortung für die
Einhaltung der Bestimmungen liegt aber beim jeweiligen Teilnehmer.
11) AUSSCHREIBUNG/NENNFORMULAR
Für Ausschreibungstext und Nennformular wird vom ÖMVV
ein Mustertext in Form einer Datei beigestellt, die wesentlichen Textstellen
bzw. hervorgehobenen Angaben sind zu verwenden.
Am Titelblatt der
Ausschreibung ist der Hinweis "Staatsmeisterschaftslauf, FIVA - B" anzubringen,
sollte die Veranstaltung auch zu anderen Bewerbern gewertet werden, darf der
Hinweis darauf max. in gleicher Größe angebracht sein.
Der Veranstalter erhält vom ÖMVV aktuelles Adressmaterial von interessierten
Personen und der ÖMVV-Clubs.
Die Art der Verteilung der Ausschreibung bleibt dem Veranstalter überlassen
(z.B. Post, Internet).
12) INFORMATIONSÜBERMITTLUNG
Das Gesamtergebnis der Veranstaltung ist spätestens am Tag nach Ende der
Veranstaltung bis 9 Uhr Vormittag an das ÖMVV-Sekretariat zu übermitteln.
Über Anforderung sind dem ÖMVV auch Fotos der Veranstaltung für die
Berichterstattung (Presseaussendungen) und die Information über die
Staatsmeisterschaft kostenlos beizustellen. Ebenso sind Kontaktdaten von in der
Staatsmeisterschaft gewerteten TeilnehmerInnen zur Verfügung zu stellen, diese
Daten werden auch an andere Veranstalter von Staatsmeisterschaftsläufen
weitergegeben.
13) SPORTDELEGIERTER
Der ÖMVV entsendet zu jedem Staatsmeisterschaftslauf einen Sportdelegierten,
der die Einhaltung des Reglements, der geforderten Standards und der
Fahrzeugdokumente (ÖMVV-Registrierung, FIVA ID-Card) kontrolliert und dem
Veranstalter als Schiedsrichter bei Differenzen mit den Teilnehmern zur
Verfügung steht.
Verpflegung und Nächtigung für den Sportdelegierten sind vom Veranstalter
beizustellen, die Fahrtkosten werden vom ÖMVV getragen.
14) MELDUNG DER VERANSTALTUNG/GEBÜHREN
Staatsmeisterschaftsläufe sind verbindlich bis 30. November 2007 an den ÖMVV
zu nennen.
Der ÖMVV behält sich die freie Auswahl unter den gemeldeten Veranstaltungen
vor.
Kostenbeitrag je Veranstaltung: € 230,00
Die Gebühr für die Aufnahme in den internationalen FIVA-Kalender beträgt CHF
100,00 (ca. € 70,00) und wird direkt von der FIVA vorgeschrieben.
Sämtliche in Rechnung gestellte Beträge sind bis 15. Jänner 2008 an den ÖMVV
zu überweisen, da sonst die Veranstaltung nicht in die Staatsmeisterschaft
aufgenommen wird.